zum Menschenrecht und erhalt der Menschenwürde zählt nunmal auch das man keinen Menschen für einen oder mehrere andere Menschen opfern darf. Und dieses Recht hat jeder Mensch egal welchen standes und welcher Herkunft er ist, egal was er in seinem Leben getan hat oder nicht. Dementsprechend ist eine Todesstrafe gegen das Grundgesetz (weshalb sie in dtl auch abgeschafft wurde) das grundgesetzt ist ewig und darf nicht verändert werden, dementsprechend darf auch keine Todesstrafe eingeführt werden (meines erachtens, aber lücken finden sich immer wieder man sehe jobcenter)
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